Die Erlaubnisscheine, Ausgabestellen, Mindestmaße, Schonzeiten...
Die Fischereigenossenschaft Südwesthörn-Bongsiel gibt für seine Gewässer drei verschiedene Erlaubnisscheintypen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer aus. Der Jahres-Erlaubnisschein berechtigt zum Fischfang in den Genossenschaftsgewässern in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres, der Monats-Erlaubnisschein ist gültig vom Anfangstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats (z.B. vom 17.02. bis 17.03). Der Tages-Schein (mit der Gültigkeit von einem Tag) ist nur beim Deichbauamt in Risum-Lindholm und im Angelshop Bredstedt erhältlich!
Es dürfen 4 Handangeln mit je einem Haken eingesetzt werden. An einer Fliegenrute sind 2 Fliegen erlaubt. Für Köderfischsenken gilt eine Begrenzung auf 1 x 1 m. Kleine Ruderboote (ohne Motor und ohne Segel) dürfen zum Fischen mit der Handangel genutzt werden.
Preise: Für Erwachsene kostet der Jahresschein 40,- €, der Monatsschein 20,- € und der Tagesschein 5,- €. Jugendliche (unter 18 Jahre) können für 10,- € ein ganzes Jahr angeln (= Jahresschein).
Für das Fangbuch, welches den Erlaubnisschein und die Fangliste beinhaltet, wird ein Pfand von 5,- € erhoben. Bei der Rückgabe wird das Pfand erstattet bzw. mit einem neuen Fangbuch verrechnet. Das Pfand wurde eingeführt, um die Rücklaufquoten der Fanglisten zu erhöhen. Diese sind für die Beurteilung der Fischbestände (Hegeplan) und den entsprechenden Besatzmaßnahmen von größter Bedeutung. Die Fanglisten können auch unter Angabe der Fangbuch-Nummer per Mail oder Fax gesendet werden.